Beratungsstelle - Sinti Roma Hannover

Wir sind für Sinti und Roma da

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Unsere Beiräte haben folgende Aufgaben:

- Sozialberatung und Begleitung -
nach Absprache innerhalb der Bürozeiten in vertretbarem Umfang

- Mitarbeit in Projekten und Begleitung von Projekten -
Niedersächsische Beratungsstelle für Sinti und Roma e.V.
Aufgaben

Die Niedersächsische Beratungsstelle für Sinti und Roma ist eine Interessenvertretung der Sinti und Roma.
Von der Beratungsstelle angeboten werden Einzelfallberatungen für Sinti und Roma im sozialen und rechtlichen Bereich.
Das Ziel ist die Verbesserung der sozialen Lage, die Durchsetzung rechtlicher Ansprüche und der Abbau von Diskriminierungen und Vorbehalten.
Die Arbeit besteht insbesondere in der Mittlerfunktion zwischen Betroffenen und Behörden und Institutionen.
Ausdrücklich angeboten wird auch eine Beratung der Institutionen.

Schwerpunkt der Arbeit bildete die Beratung von Antragstellern und die Durchsetzung von Anträgen in Entschädigungs- und Wiedergutmachungsverfahren. Mit zunehmendem zeitlichen Abstand zum Völkermord an den Sinti und Roma verschiebt sich die Tätigkeit in den Bereich der sozialen Beratung und Bildungsarbeit für Angehörige der sogenannten Second Generation (Kinder der Opfer und von Überlebenden) und deren Nachkommen.

Die Niedersächsische Beratungsstelle für Sinti und Roma e.V. leistet Hilfe bei

• Schulproblemen
• Konflikten mit Institutionen
• Benachteiligungen auf der Suche nach angemessenen Wohnraum
• familiären Problemen
• rassistischen Übergriffen

Die Niedersächsische Beratungsstelle für Sinti und Roma e.V. informiert

• Schulen
• Verwaltung
• Politik
• Träger der Wohlfahrt

über Angelegenheiten und Bedarfe der Sinti u.Roma
Sie vermittelt in Hilfeeinrichtungen.

Die Niedersächsische Beratungsstelle für Sinti und Roma e.V.

will im Team von formal qualifizierten Mitarbeitern der sozialen Arbeit, Pädagogik und Politologie mit Fachleuten aus den Gruppen der Sinti und Roma, die eine grundsätzliche Qualifikation schon deshalb erworben haben , weil sie als Mitglieder der Gruppen sich jahrelang mit Problemlagen von Sinti und Roma in Deutschland beschäftigt haben, gemeinsam Ansätze zu Lösungen gewinnen

• Ganzheitlicher Arbeitsansatz durch enge interne Vernetzung
• Das Team arbeitet kulturstärkend und kulturfördernd.
• Das Team sieht sich als Vermittler zwischen Roma, Sinti und der Mehrheitsgesellschaft.

Die Niedersächsische Beratungsstelle für Sinti und Roma e.V.

organisiert und leitet Projekte die ein „Empowerment“ von Sinti und Roma befördern. Damit ist gemeint, das Sinti und Roma in wichtige Projekte einbezogen werden sollen, die ihre Kultur und ihr Lebensumfeld betreffen. Sinti und Roma müssen auch dann einen Zugang zu Arbeitsstellen finden – die ihre eigene Kultur betreffen – wenn sie nicht alle formalen Bedingungen schulischer Zeugnisse besitzen.
Sinti und Roma müssen Bildungsprojekte selbständig erarbeiten können und benötigen dafür jede institutionelle Unterstützung.

Die Niedersächsische Beratungsstelle für Sinti und Roma e.V.

setzt sich gegenüber und mit der Polizei, Medien, Politik und Verwaltung für einen vorurteilsfreien Umgang mit allen Beteiligten ein. Sie ist nicht der Meinung, dass das nur eine Aufgabe der Mehrheitsgesellschaft ist.
Wir sind bereit - auf Augenhöhe –gemeinsam Ziele zu verwirklichen.
Wir beraten:

1. im Entschädigungs- und Wiedergutmachungsrecht

- Wiederaufnahme rechtskräftig abgeschlossener Verfahren nach dem Bundesentschädigungsgesetz
- Bearbeitung von Anträgen auf Witwenrente nach dem BEG
- Durchsetzung von Verschlimmerungsanträgen
- Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Wiedergutmachungs-Dispositions-Fonds
- Bearbeitung von Anträgen nach den Härtefonds des Bundes und der Länder (in Niedersachsen:
Niedersächsischer Härtefonds für Verfolgte des Nationalsozialismus)

2. in Fragen menschenwürdiger Wohnraumversorgung

3. bei Existenzgründung und -sicherung

4. bieten Hilfe in Fällen vorschneller Überweisung von Sinti-Kindern in Sonderschulen und in Fällen von
 Diskriminierungen an Schulen

5. in Fragen von SGB II und SGB XII (täglich)

6. Sinti in der Wahrnehmung ihrer Interessen gegenüber Behörden und Institutionen

7. in Fragen der Diskriminierung von Sinti und Roma im täglichen Leben und vermitteln (Mietfragen,
 Schulprobleme)

8. im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und leisten Aufklärungsarbeit in Fällen diskriminierender
 Medienberichterstattung

9. Jugendliche im Bereich der Aus- und Weiterbildung

10. Roma zu Asylverfahren

11. in der Gedenkstättenarbeit, z.B. zur Neugestaltung der Gedenkstätte Bergen-Belsen

12. Wir vermitteln und begleiten unsere Wanderausstellung "Aus Niedersachsen nach Auschwitz"

13. Projekte "Stolpersteine"

14. zum Thema "Rahmenabkommen des Europarates zum Schutz der nationalen Minderheiten" mit dem Ziel der
   Implementierung und Umsetzung des Abkommens
Einzelfallberatung

Dieser Punkt bildet den Schwerpunkt der täglichen Aktivitäten der Beratungsstelle. Die Tätigkeiten beziehen sich auf telefonische und schriftliche Beratung und Bearbeitung von Einzelfällen aus nahezu allen Städten Niedersachsens sowie auf persönliche Beratung in unserem Büro. Zudem hat sich als sinnvoll herausgestellt, den Sinti und Roma im ostfriesischem Raum auf Grund der geografischen Entfernung zu Hannover mindestens einmal im Monat (in der Regel immer Freitags) einen Beratungstag in Leer/Ostfriesland anzubieten.

Seit Bestehen der Beratungsstelle ist es uns ein besonderes Anliegen und Ziel, Sint und Romai von sozialen Leistungen unabhängig zu machen, denn nur so kann ein Realitätsverlust einerseits und die Selbstständigkeit der Familien und damit verbundene Unabhängigkeit andererseits in dieser Gesellschaft gewährleistet werden. Dies geht nur mit aktiver Beteiligung der Sinti und Roma selbst unter Berücksichtigung der eigenen Kultur aber auch den Vorteilen, die die eigene Kultur bietet.

In schwierigen Fällen, etwa bei Fragen der Existenzgründung, ist das persönliche Gespräch mit den jeweiligen Trägern in den einzelnen Städten notwendig.

Nach Verabschiedung der SGB-Gesetze stieg der Beratungsbedarf in den Bereichen SGB II (bekannt unter Hartz IV) und SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Krankheit). Wie in den Jahrzehnten zuvor blieb das Hauptziel trotz geänderter Gesetzeslage die Existenzgründung und -sicherung von Sinti und Roma.
A
Schule
Die Situation für Sinti und Roma Kinder sowie Jugendliche wird im aktuellen Schulbetrieb immer komplexer und schwieriger. Der pädagogische Mainstream konzentriert sich immer stärker auf große ausländische Minderheiten, so dass die Probleme der eigenen nationalen deutschen Minderheit mit eigener Kultur und Sprache auf der Strecke bleibt. Es muss daher heute vielmehr von einer strukturellen Diskriminierung gesprochen werden, statt von Einzeldiskriminierungen, die es nach wie vor auch noch gibt.

Dem versuchen wir mit unserer Ausstellung "Aus Niedersachsen nach Auschwitz" und dem damit immer verbundenen Rahmenprogramm entgegen zu wirken. Es hat sich seit der Existenz der Wanderausstellung gezeigt, dass gerade das Rahmenprogramm in sehr starkem Maße von Schulen frequentiert wird. Ferner arbeiten wir derzeit in einer dem Kultusministerium unterstehenden Arbeitsgruppe an der Evaluierung geeigneten Schulmaterials, das zukünftig in Schulbüchern veröffentlicht werden soll. Vorurteile abzubauen auf beiden Seiten kann nur der einzig richtige Weg sein.

Nach wie vor müssen wir wegen Einzelfalldiskriminierungen intervenieren, wobei in allen Fällen der Diskriminierungen die Beschimpfung von Kindern der Ausgangspunkt ist.

Schule und Ausbildung wird in Zeiten virulenter gesellschaftlicher Umbrüche und generell beklagter Schuldefizite bei Kindern und Jugendlichen immer mehr an Bedeutung in unserer täglichen Arbeit einnehmen. Die tägliche Diskriminierung von Sintikindern in den Schulen, wie sie vor 20 Jahren noch üblich war, ist sicherlich erheblich zurückgegangen und begrenzt sich auf Einzelfälle. Stattdessen muss heute von einer strukturellen Diskriminierung von Sintikindern an den Schulen gesprochen werden. Wir haben Kontakte zum Kultusministerium aufgenommen, um anhand von noch zu erarbeitenden Konzepten dieser strukturellen Benachteiligung entgegenzuwirken.

Bisher Erreichtes

Seit Bestehen der Beratungsstelle Ende 1983 konnte von uns vieles im Bereich der Wiedergutmachung und Entschädigung, der Gedenkarbeit, im sozialen Bereich, der Wohnungspolitik und der Existensgründung und -sicherung erreicht werden.

Hier folgen in kürze einige Beispiele:
NS-Opfer-Entschädigung
Verfolgte, die bisher noch gar keine Entschädigungsanträge gestellt haben, sind berechtigt, einen Antrag auf die Härteregelung des Bundes zu stellen. Die Zuwendung besteht in der Regel in einer einmaligen Beihilfe in Höhe von 2.250,-- EURO und kann nur ein Mal gewährt werden.

Wichtige Information über eine Neue Regelung bei der Entschädigung für NS-Opfer.

Liebe Sinti, Roma und Freunde,

es gibt sicher noch einige der Überlebenden Sinti, die bis dato (bis zum jetzigen Zeitpunkt, bis heute ) weder  eine Entschädigungsrente noch laufende Beihilfe vom Bundesministerium der Finanzen mit Sitz in Bonn bewilligt bekommen haben.
Seit Ende des Jahres 2012 gibt es eine entschärfte Neu-Regelung, es können jetzt erneut beim Bundesministerium der Finanzen Anträge gestellt werden, es müssen aber folgende Voraussetzungen vorliegen:

• Haft in einem Konzentrationslager im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes während mindestens 3 Monate, wobei auch bei kürzeren Haftzeiten eine Einzelprüfung zugelassen wird, oder bei
• Freiheitsentziehung in bestimmten Haftstätten bzw. Leben unter lagerähnlichen Bedingungen während mindestens 3 Monaten, oder wenn man
• Auf der Flucht vor den Nazis versteckt Leben musste unter menschenunwürdigen oder besonders erschwerten Bedingungen oder in der Illegalität während 6 Monaten, wenn hierdurch ein nachhaltiger Gesundheitsschaden mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50% eingetreten ist.

Sollte dies zutreffen, so meldet Euch bitte bei uns über die hier auf der Seite ausgewiesenen Kontaktdaten, per Mail oder Telefon.


Wir können im Rahmen unserer Beratungsstelle nicht alle gesetzlichen Wege und Härteregelungen darstellen. Vielmehr möchten wir dazu ermutigen, dass Sie sich bei allen Fragen, die Sie zu Ihren Möglichkeiten und zu Ihren Rechten in der Entschädigung haben, an uns wenden.

In Bezug Verfolgungsschicksals der Sinti zur Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland stellen wir Antäge auf einmalige und laufende Beihilfen aus dem Wiedergutmachung-Dispositions-Fonds - nach den Richtlinien der Bundesrepublik Deutschland für die Vergabe von Mitteln an Verfolgte nicht jüdischer Abstammung zur Abgeltung von Härte in Einzelfällen im Rahmen der Wiedergutmachung vom 26. August 1981 in der Fassung vom 7. März
Die Anträge stellen wir an das:

Bundesministerium der Finanzen
Dienstsitz Bonn
Am Propsthof 78 a
53121 Bonn

Anmerkung:

Zigeuner sind nach Einführung der Nürnberger Rassengesetze im Jahre 1935, ebenso wie die Juden, aus rassischen Gründen verfolgt worden. Juden und Zigeuner wurden als "fremdrassig" definiert und all ihrer Rechte beraubt.  Sie wurden vom öffentlichen Leben ausgeschlossen.
Der Völkermord an den Sinti und Roma ist immer noch ein wie wir es nennen "vergessener Holocaust".
Ein vergessener Holocaust, weil ihm in den Medien nach wie vor wenig Aufmerksamkeit entgegengebracht wird.
Wir fragen uns, warum das so ist.
Sind die Opferzahlen ausschlaggebend für die Aufmerksamkeit, die einem zuteil wird, oder ist das Leid eines einzelnen Menschen wichtig?
Wir haben in den zurückliegenden Jahren Dutzende von Gedenkreden gehört, in denen die Redner in keiner Weise an das Schicksal der Sinti und Roma erinnert haben.
Eine halbe Million "Zigeuner" - Männer, Frauen und Kinder - wurden im Holocaust ausgerottet. Nichts oder fast nichts hat die Gesellschaft daraus gelernt, sonst würde sie heute verantwortungsvoller mit uns umgehen.
Antisemitismus und Antiziganismus könnten in Nazi-Deutschland doch niemandem entgangen sein. Juden und Zigeuner seien als "fremdrassig" definiert, all ihrer Rechte beraubt und vom öffentlichen Leben ausgeschlossen worden.
Für Sinti, Roma, und andere Verwandte-Gruppen waren Verfolgung und Ausgrenzung nichts Neues. Seit Jahrhunderten wurden sie verfolgt und ausgeschlossen. Pogrome kamen regelmäßig vor.
Die Auswirkungen des Zweiten Weltkriegs sind innerhalb der Gemeinschaft der Sinti in Deutschland heute noch ganz klar zu spüren. Die Sinti wurden in Deutschland ihrem Schicksal überlassen. Die jahrhundertelange Geschichte von Stigmatisierung, Ablehnung und Ausgrenzung wiederholte sich.
Es kann nicht sein, dass ein durch Jahrhunderte diskriminiertes und verfolgtes Volk heute immer noch ausgeschlossen und jeder ehrlichen Chance auf eine bessere Zukunft beraubt werde: Wir sind doch Deutsche und müssen dieselben Rechte wie jeder andere Einwohner haben, mit gleichen Chancen, wie sie für jeden deutschen gelten.
Die Juden haben den Staat Israel, die Sinti in Deutschland, leben seit über 600 Jahren hier, sind aber immer noch die Fremden im eigenen Land.

Staatlich wird immer noch viel zu wenig für die Sinti und Roma getan.

Entschädigungsarbeit

Gleich zu Beginn unserer Tätigkeit konnten wir beim Oberlandesgericht München für eine Sintezza aus Hannover, die in den Konzentrationslagern Ravensbrück, Bergen-Belsen und Treblinka inhaftiert war, einen Vergleich erreichen. Dieser sah vor, dass der damals todkranken Frau eine Entschädigungsnachzahlung in Höhe von 20.000 DM und eine monatliche Rente in Höhe von 481 DM gezahlt werden sollte. Kaum war dieser Vergleich geschlossen beanspruchte die Stadt Hannover die Überleitung der Ansprüche wegen früher gezahlter Sozialhilfeleistungen und bestand trotz aller Verhandlungsbemühungen weiterhin auf die Überleitung der Entschädigungsleistungen (die wir damals als "Blutgeld" bezeichneten).
Dieser Einzelall sorgte bundesweit für Empörung. (Presse)

Er veranlasste die damalige Landesregierung unter Ernst Albrecht zu einer Gesetzesinitiative im Bundesrat, die ihren Niederschlag gefunden hat in § 76 BSHG (heute § 82 SGB XII), d.h. die Entschädigungsleistungen werden nicht mehr in voller Höhe als Einkommen auf Sozialleistungen angerechnet. Damit wurden, was längst überfällig war, Entschädigungsleistungen mit Leistungen für Kriegsopfer gleichgestellt.  Bis auf den heutigen Tag profitieren die noch wenigen Überlebenden des Holocaust von dieser Gesetzesänderung.

-Nachdem Ende der 80er Jahre abzusehen war, dass auf Bundesebene keine weiteren entschädigungsrechtlichen Verfahren zu erwarten waren, haben wir uns für die Einrichtung eines „Härtefonds für national-sozialistisch verfolgte Personen“ massiv eingesetzt. Nach langen Diskussionen hinter den parlamentarischen Kulissen und Klärung verfassungsrechtlicher Fragen wurde schließlich 1989 von allen im Landtag vertretenen Parteien einstimmig der Härtefonds beschlossen. Er hatte Vorbildfunktion für andere Bundesländer wie Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Der Härtefonds existiert noch heute, wenn auch die Zahl der Antragsteller erheblich zurückgegangen ist.

-Der Entwurf des Zwangsarbeiterstiftungsgesetzes vom Jahr 2000 sah vor, dass all die Personen, die in der Vergangenheit schon einmal Entschädigungsleistungen nach den existierenden Gesetzen erhalten hatten, von Leistungen aus dem „Zwangsarbeiterstiftungsgesetz“ ausgeschlossen werden sollen. Dies hätte letztlich zur Folge gehabt, dass wohl die meisten Sinti und Roma, aber auch viele Juden, keine Leistungen aus dem Gesetz erhalten hätten. Denn Sinti und Roma haben in der Regel Entschädigungsleistungen in der Vergangenheit erhalten, allerdings viel zu wenig und erst nach langen Auseinandersetzungen mit der Justiz und Behörden. Nach Intervention bei der Bundesregierung und in Zusammenarbeit mit dem Zentralrat der Juden konnten wir erreichen, dass dieser Passus gestrichen wurde. Letztlich kam unsere Intervention allen betroffenen Sinti in Deutschland und somit auch in Niedersachsen zugute.

Seit Inkrafttreten des sogenannten Zwangsarbeiterstiftungsgesetzes „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ bis zum Ende der Antragsfrist am 31.12.2001 haben wir insgesamt 694 Anträge zu diesem Gesetz bearbeitet, d.h. für die Antragsteller den Antrag vorbereitet, dokumentiert und Nachfragen beantwortet. Schwierigkeiten bereitete die vom Gesetzgeber vorgesehene Partnerorganisation IOM mit Sitz in der Schweiz. So warteten viele KZ-Überlebende immer noch auf die zweite Rate der ihnen zustehenden Gesamtsumme.

27. Januar – Geboren um zu leben
Gedenkfeier für die Opfer des Nationalsozialismus
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„Man wird geboren um zu leben, aber wie soll man leben, … wenn man wie Dreck behandelt wird?“
Dieses Zitat aus dem Film „The Last Game“ lieferte das Motto, unter dem Schülerinnen und Schüler der Geschwister-Scholl-Oberschule in Bad Laer am 27. Januar die Gedenkfeier für die Opfer des Nationalsozialismus in der Gedenkstätte Augustaschacht gestalteten. Trotz drohenden Eisregens kamen über hundert Menschen zu dieser Veranstaltung, in deren weiterem Verlauf am Mahnmal im Außengelände Ansprachen gehalten und Kränze niedergelegt wurden.

Berührende Vorführung der Schülerinnen und Schüler der Geschwister-Scholl-Oberschule
Katharina, Julian, Daniel, Sophie, David und mit ihnen über zwanzig weitere Schülerinnen und Schüler hatten sich unter Leitung von Mareike Himmelreich darüber Gedanken gemacht, welche Gefühle und Empfindungen bei ihnen in der Zeit der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft wachgerufen worden wären und welche Wünsche und Hoffnungen sie an die Zukunft hätten richten können. Fündig wurden die Jugendlichen in Filmen, Biografien, Liedern, Gedichten und Zeitzeugen-Berichten. Ihre Gedanken formulierten sie sowohl live als auch in Audioeinspielungen.
So fühlten sich Lennart und Nick beeindruckt von Oskar Schindler, der als Industrieller Anstrengungen unternommen hatte, um den Zwangsarbeitern in seinem Unternehmen eine bessere Behandlung zukommen zu lassen. Philipp und Niklas erinnerten an den 7. Oktober 1944, als Häftlinge das Krematorium II in Auschwitz sprengten. Sie vermuten, dass die KZ-Wärter Gewissensbisse hatten, aber auf Befehle zu hören hatten. Maxi trug eine nicht enden wollende Liste aller Menschenrechte vor, gegen die das nationalsozialistische Regime während seiner Herrschaft verstoßen hatte. In wechselnder Besetzung trug die Klasse abschließend Verse aus dem Band „Auschwitz Gedichte“ vor.

Unter dem Motto "Geboren um zu leben" gestalten Schülerinnen und Schüler der Geschwister-Scholl-Oberschule aus Bad Laer die Gedenkfeier am Augustaschacht.

Foto: LVO

Die Erinnerung lebendig halten
Nach der berührenden Vorführung begaben sich die Veranstaltungsteilnehmer zum Mahnmal Augustaschacht. Hier erinnerte der Vize-Präsident des ausrichtenden Landschaftsverbandes Osnabrücker Land (LVO), Landrat Dr. Michael Lübbersmann, daran, dass die Zeitzeugen für die Geschehnisse in der nationalsozialistischen Zeit bald nicht mehr befragt werden können. Umso wichtiger sei es, dass junge Menschen sich weiter über diese Zeit informierten, weiter Zeugnis über die Verbrechen gegen die Menschlichkeit ablegten und die Erinnerung weiter lebendig hielten. Der Beitrag der Geschwister-Scholl-Oberschule sei ein Geschenk an unsere Gesellschaft, dankte Lübbersmann den jungen Menschen.

LVO-Vizepräsident Landrat Michael Lübbersmann appelliert in seiner Rede, die Erinnerung weiter lebendig zu halten.

Foto: LVO

Totenklage und Gebet
Nach einer Schweigeminute legte Lübbersmann gemeinsam mit der Osnabrücker Bürgermeisterin Karin Jabs-Kiesler einen Kranz am Mahnmal nieder, weitere Organisationen taten es ihnen gleich.
Anschließend sang Rabbiner Moshe Baumel von der Jüdischen Gemeinde Osnabrück die Totenklage für die in den Konzentrationslagern umgekommenen Juden. Manfred Böhmer, Vorsitzender des Niedersächsischen Verbandes deutscher Sinti, erinnerte mit einer bedrückenden und sehr persönlichen Geschichte an die Greuel, die auch den deutschen Sinti in den Lagern widerfahren sind: Seine kranke Großmutter wurden von den KZ-Wärtern im Beisein ihrer Töchter für tot erklärt, auf einen Totenkarren geladen und lebendig in einem Massengrab beerdigt. Böhmer beklagte, dass sein Volk heute noch Ausgrenzung und Verachtung ausgesetzt sei. Er beendete die Veranstaltung mit einem Gebet.

Manfred Böhmer, Niedersächsische Beratungsstelle für Sinti und Roma, sprach ein Gebet für die Opfer des Nationalsozialismus. Links neben ihm Rabbiner Moshe Baumel von der Jüdischen Gemeinde Osnabrück, rechts Bürgermeisterin Karin Jabs-Kiesler, Osnabrück, und LVO-Vizepräsident Landrat Michael Lübbersmann.

Foto: LVO


Nach mehrjähriger Vorbereitungszeit, verbunden mit den bekannten Schwierigkeiten und auch finanziellen Hindernissen konnte im März 2003 unsere Ausstellung „Aus Niedersachsen nach Auschwitz“ im Landtag eröffnet werden. Schirmherr wurde der damalige Landtagspräsident Gansäuer. Die Ausstellung hat inzwischen alle größeren Städte in Niedersachsen durchlaufen. Tausende Besucher haben die Ausstellung inzwischen gesehen bzw. an den Begleitveranstaltungen teilgenommen. Die Ausstellung ist keine Anklage. Sie steht unter dem Motto des gleichnamigen bundesweit renommierten Vereins „Gegen Vergessen – für Demokratie“, dem wir ebenfalls angehören. Im Menüpunkt "Ausstellung / Dokumentation / Presse" finden Sie einige Presseberichte über die Ausstellung in den einzelnen Städten.

Soziales
-    Bis 1995 konnten wir erreichen, dass sämtliche „Zigeunersiedlungen“ im Land Niedersachsen, barackenähnliche Unterkünfte, am Rande der Städte Leer, Osnabrück, Braunschweig und Hildesheim, aufgelöst wurden und den Sinti nun menschenwürdige Unterkünfte zur Verfügung stehen.

-    1995 konnte die Barackensiedlung Hildesheim „Münchewiese“ aufgelöst und in eine vernünftige Doppelhaussiedlung umgestaltet werden mit einem Gesamtkostenaufwand von 9 Mio DM. Wichtig war uns dabei immer, dass die betroffenen Sinti selbst in jeder Planungsphase einbezogen wurden.
Diese Homepage wurde von M.Trollmann entworfen
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