Geschichte der Sinti und Roma - Nds.Beratungsstelle für Sinti und Roma e.V.

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Sinti und Roma

Es wird allgemein angenommen, dass die Vorfahren der heutigen Roma in unterschiedlichen Gruppen und zu unterschiedlichen Zeiten ihre ursprünglich indischen Siedlungsräume verließen, zwischen dem 5. und 10. Jahrhundert über Persien und Armenien weiter westwärts migrierten und über Südosteuropa nach Mittel- und Westeuropa gelangten. Seit dem späten 14. Jahrhundert ist ihre Anwesenheit in Ungarn in Mitteleuropa belegt.

Geschichte der Sinti in Norddeutschland
Der älteste Beleg für die Ankunft von „Zigeunern“ im Deutschen Reich stammt aus dem Gebiet des heutigen Niedersachsens: In Hildesheim wurde 1407 einer Gruppe von „Tataren“ - diese Bezeichnung blieb in Norddeutschland noch weitere 200 Jahre gebräuchlich – ein Willkommenstrunk gereicht. 1409 erschienen sie als Pferdehändler am Kloster in Obernkirchen im Bückeburger Land. Während sie zunächst als ehrbare Gäste und Händler empfangen wurden, begann in den folgenden Jahrhunderten eine unnachgiebige Verfolgung. Die Gründe waren vielfältig: im Jahr 1497 wurden sie vor dem Hintergrund der „Türkenkriege“ verdächtigt „Erfarer und Ausspeher“ des christlichen Landes zu sein. Der Reichstag des folgenden Jahres beschloss, dass sie des Landes verwiesen werden sollten und würden sie dann noch angetroffen werden, sollte derjenige straffrei ausgehen, der sie tätlich angreifen würde.
Die Zunftordnungen des Mittelalters und das Verbot des Landerwerbs führten zu einer wirtschaftlichen Beschränkung auf den ambulanten Handel.
Bürgerkriege zwischen den Religionen, die Heerzüge der katholischen Söldnerheere, Missernten und Krankheitsepedemien führten im norddeutschen Raum zum Tod großer Teile der Bevölkerung. Die Inquisition verfolgte Verdächtige, die mit dem Teufel im Bunde zu stehen schienen. Frauen wurden als Hexen verbrannt und die unheimlichen Fremden gepeinigt oder getötet, wenn sie aufgegriffen wurden. Die Verordnungen und Erlasse der Obrigkeiten, der Könige und Bischöfe, der Landesfürsten des 16. und 17. und 18. Jahrhunderts sind voller grausamer Bestrafungsanordnungen gegen  „Zigeuner“. Sie werden ständig wiederholt, weil sich einerseits die „Zigeuner“ diesen Bestrafungen entzogen  und weil die „Zigeunerjagden“ lediglich dazu führten, dass sich die Kleinstaaten die „Zigeuner“ gegenseitig zutrieben. Im 19. Jahrhundert wurden die Strafen entschärft, jeder „Zigeuner“ sollte zwar weiterhin einfach in das Ausland geschafft werden. Da es aber zunehmend zwischenstaatliche Abkommen gab, die genau das verhindern sollten, wurden dauerhafte Abschiebungen letztlich verhindert. Damit wurden den Familien die Erwerbsmöglichkeiten weitestgehend genommen. Auch am Ende des 19. Jahrhunderts wurden „Zigeunern“ immer noch jede Staatsbürgerschaft oder Heimatrecht abgesprochen, auch wenn nachgewiesen konnte, dass sie „Inländer“ waren und ihre Vorfahren vor Ort geboren waren. Die Ablehnung wurde damit begründet, dass keine längere Ansässigkeit vorlag.
Im beginnenden 20. Jahrhundert, im Kaiserreich und auch in der Weimarer Republik unterlagen Sinti Beschränkungen im Alltag. Ihr Aufenthalt vor Ort sollte verhindert werden, mit erhöhten Standgebühren und der Beschränkung der Aufenthaltszeit. Eine Etnologisierung der Vagabundenverfolgung fand statt. Nach rassistischen Kriterien sollten „Zigeuner“ in polizeilichen Maßnahmen erfasst werden.
Die NS-Verfolgungsbehörden griffen nach 1933 auf eine antiziganistische Stimmung und auf bereits erfolgte Sonderregelungen zurück.

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