Entschädigung - Nds.Beratungsstelle für Sinti und Roma e.V.

Niedersächsische Beratungsstelle für Sinti und Roma e.V.
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Entschädigung

Beratungsstelle

 Entschädigungsarbeit

Gleich zu Beginn unserer Tätigkeit konnten wir beim Oberlandesgericht München für eine Sintezza aus Hannover, die in den Konzentrationslagern Ravensbrück, Bergen-Belsen und Treblinka inhaftiert war, einen Vergleich erreichen. Dieser sah vor, dass der damals todkranken Frau eine Entschädigungsnachzahlung in Höhe von 20.000 DM und eine monatliche Rente in Höhe von 481 DM gezahlt werden sollte. Kaum war dieser Vergleich geschlossen beanspruchte die Stadt Hannover die Überleitung der Ansprüche wegen früher gezahlter Sozialhilfeleistungen und bestand trotz aller Verhandlungsbemühungen weiterhin auf die Überleitung der Entschädigungsleistungen (die wir damals als "Blutgeld" bezeichneten).
Dieser Einzelall sorgte bundesweit für Empörung. (Presse)

Er veranlasste die damalige Landesregierung unter Ernst Albrecht zu einer Gesetzesinitiative im Bundesrat, die ihren Niederschlag gefunden hat in § 76 BSHG (heute § 82 SGB XII), d.h. die Entschädigungsleistungen werden nicht mehr in voller Höhe als Einkommen auf Sozialleistungen angerechnet. Damit wurden, was längst überfällig war, Entschädigungsleistungen mit Leistungen für Kriegsopfer gleichgestellt.  Bis auf den heutigen Tag profitieren die noch wenigen Überlebenden des Holocaust von dieser Gesetzesänderung.

-Nachdem Ende der 80er Jahre abzusehen war, dass auf Bundesebene keine weiteren entschädigungsrechtlichen Verfahren zu erwarten waren, haben wir uns für die Einrichtung eines „Härtefonds für national-sozialistisch verfolgte Personen“ massiv eingesetzt. Nach langen Diskussionen hinter den parlamentarischen Kulissen und Klärung verfassungsrechtlicher Fragen wurde schließlich 1989 von allen im Landtag vertretenen Parteien einstimmig der Härtefonds beschlossen. Er hatte Vorbildfunktion für andere Bundesländer wie Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Der Härtefonds existiert noch heute, wenn auch die Zahl der Antragsteller erheblich zurückgegangen ist.

-Der Entwurf des Zwangsarbeiterstiftungsgesetzes vom Jahr 2000 sah vor, dass all die Personen, die in der Vergangenheit schon einmal Entschädigungsleistungen nach den existierenden Gesetzen erhalten hatten, von Leistungen aus dem „Zwangsarbeiterstiftungsgesetz“ ausgeschlossen werden sollen. Dies hätte letztlich zur Folge gehabt, dass wohl die meisten Sinti und Roma, aber auch viele Juden, keine Leistungen aus dem Gesetz erhalten hätten. Denn Sinti und Roma haben in der Regel Entschädigungsleistungen in der Vergangenheit erhalten, allerdings viel zu wenig und erst nach langen Auseinandersetzungen mit der Justiz und Behörden. Nach Intervention bei der Bundesregierung und in Zusammenarbeit mit dem Zentralrat der Juden konnten wir erreichen, dass dieser Passus gestrichen wurde. Letztlich kam unsere Intervention allen betroffenen Sinti in Deutschland und somit auch in Niedersachsen zugute.

Seit Inkrafttreten des sogenannten Zwangsarbeiterstiftungsgesetzes „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ bis zum Ende der Antragsfrist am 31.12.2001 haben wir insgesamt 694 Anträge zu diesem Gesetz bearbeitet, d.h. für die Antragsteller den Antrag vorbereitet, dokumentiert und Nachfragen beantwortet. Schwierigkeiten bereitete die vom Gesetzgeber vorgesehene Partnerorganisation IOM mit Sitz in der Schweiz. So warteten viele KZ-Überlebende immer noch auf die zweite Rate der ihnen zustehenden Gesamtsumme.

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