NS-Opfer-Enschädigung - Nds.Beratungsstelle für Sinti und Roma e.V.

Niedersächsische Beratungsstelle für Sinti und Roma e.V.
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NS-Opfer-Enschädigung

Beratungsstelle



NS-Opfer-Entschädigung

Verfolgte, die bisher noch gar keine Entschädigungsanträge gestellt haben, sind berechtigt, einen Antrag auf die Härteregelung des Bundes zu stellen. Die Zuwendung besteht in der Regel in einer einmaligen Beihilfe in Höhe von 2.250,-- EURO und kann nur ein Mal gewährt werden.

Wichtige Information über eine Neue Regelung bei der Entschädigung für NS-Opfer.

Liebe Sinti, Roma und Freunde,

es gibt sicher noch einige der Überlebenden Sinti, die bis dato (bis zum jetzigen Zeitpunkt, bis heute ) weder  eine Entschädigungsrente noch laufende Beihilfe vom Bundesministerium der Finanzen mit Sitz in Bonn bewilligt bekommen haben.
Seit Ende des Jahres 2012 gibt es eine entschärfte Neu-Regelung, es können jetzt erneut beim Bundesministerium der Finanzen Anträge gestellt werden, es müssen aber folgende Voraussetzungen vorliegen:

• Haft in einem Konzentrationslager im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes während mindestens 3 Monate, wobei auch bei kürzeren Haftzeiten eine Einzelprüfung zugelassen wird, oder bei
• Freiheitsentziehung in bestimmten Haftstätten bzw. Leben unter lagerähnlichen Bedingungen während mindestens 3 Monaten, oder wenn man
• Auf der Flucht vor den Nazis versteckt Leben musste unter menschenunwürdigen oder besonders erschwerten Bedingungen oder in der Illegalität während 6 Monaten, wenn hierdurch ein nachhaltiger Gesundheitsschaden mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50% eingetreten ist.

Sollte dies zutreffen, so meldet Euch bitte bei uns über die hier auf der Seite ausgewiesenen Kontaktdaten, per Mail oder Telefon.


Wir können im Rahmen unserer Beratungsstelle
nicht alle gesetzlichen Wege und Härteregelungen darstellen. Vielmehr möchten wir dazu ermutigen, dass Sie sich bei allen Fragen, die Sie zu Ihren Möglichkeiten und zu Ihren Rechten in der Entschädigung haben, an uns wenden.

In Bezug Verfolgungsschicksals der Sinti zur Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland stellen wir Antäge auf einmalige und laufende Beihilfen aus dem Wiedergutmachung-Dispositions-Fonds - nach den Richtlinien der Bundesrepublik Deutschland für die Vergabe von Mitteln an Verfolgte nicht jüdischer Abstammung zur Abgeltung von Härte in Einzelfällen im Rahmen der Wiedergutmachung vom 26. August 1981 in der Fassung vom 7. März
Die Anträge stellen wir an das:

Bundesministerium der Finanzen
Dienstsitz Bonn
Am Propsthof 78 a
53121 Bonn

Anmerkung:

Zigeuner sind nach Einführung der Nürnberger Rassengesetze im Jahre 1935, ebenso wie die Juden, aus rassischen Gründen verfolgt worden. Juden und Zigeuner wurden als "fremdrassig" definiert und all ihrer Rechte beraubt.  Sie wurden vom öffentlichen Leben ausgeschlossen.
Der Völkermord an den Sinti und Roma ist immer noch ein wie wir es nennen "vergessener Holocaust".
Ein vergessener Holocaust, weil ihm in den Medien nach wie vor wenig Aufmerksamkeit entgegengebracht wird.
Wir fragen uns, warum das so ist.
Sind die Opferzahlen ausschlaggebend für die Aufmerksamkeit, die einem zuteil wird, oder ist das Leid eines einzelnen Menschen wichtig?
Wir haben in den zurückliegenden Jahren Dutzende von Gedenkreden gehört, in denen die Redner in keiner Weise an das Schicksal der Sinti und Roma erinnert haben.
Eine halbe Million "Zigeuner" - Männer, Frauen und Kinder - wurden im Holocaust ausgerottet. Nichts oder fast nichts hat die Gesellschaft daraus gelernt, sonst würde sie heute verantwortungsvoller mit uns umgehen.
Antisemitismus und Antiziganismus könnten in Nazi-Deutschland doch niemandem entgangen sein. Juden und Zigeuner seien als "fremdrassig" definiert, all ihrer Rechte beraubt und vom öffentlichen Leben ausgeschlossen worden.
Für Sinti, Roma, und andere Verwandte-Gruppen waren Verfolgung und Ausgrenzung nichts Neues. Seit Jahrhunderten wurden sie verfolgt und ausgeschlossen. Pogrome kamen regelmäßig vor.
Die Auswirkungen des Zweiten Weltkriegs sind innerhalb der Gemeinschaft der Sinti in Deutschland heute noch ganz klar zu spüren. Die Sinti wurden in Deutschland ihrem Schicksal überlassen. Die jahrhundertelange Geschichte von Stigmatisierung, Ablehnung und Ausgrenzung wiederholte sich.
Es kann nicht sein, dass ein durch Jahrhunderte diskriminiertes und verfolgtes Volk heute immer noch ausgeschlossen und jeder ehrlichen Chance auf eine bessere Zukunft beraubt werde: Wir sind doch Deutsche und müssen dieselben Rechte wie jeder andere Einwohner haben, mit gleichen Chancen, wie sie für jeden deutschen gelten.
Die Juden haben den Staat Israel, die Sinti in Deutschland, leben seit über 600 Jahren hier, sind aber immer noch die Fremden im eigenen Land.

Staatlich wird immer noch viel zu wenig für die Sinti und Roma getan.


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